Allgemeine Geschäftsbedingungen

A. ALLGEMEINES

1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen von hinaus, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wird. Subsidiär gelten die Vorgaben des Obligationenrechts sowie die massgebenden Bestimmungen des Bundesgesetzes und der Verordnung über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten. 


2. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die einzelnen Aufträge unterstehen schweizerischen Recht, auch wenn sie ganz oder teilweise im Ausland erfüllt werden. Gerichtsstand ist Bern.


3. Abschluss des Vertrages
Der Vertrag wird abgeschlossen, sobald sich die Vertragsparteien über den wesentlichen Vertragsinhalt, d. h. die wesentlichen Vertragspunkte, einig geworden sind. Es ist in jedem Fall die Zusage von hinaus erforderlich. Der Vertragsschluss kann auch mündlich erfolgen. 

hinaus ist berechtigt, Anmeldungen und -Anfragen ohne Angabe von Gründen abzuweisen.

Die auf der Webseite www.hinaus.ch ausgeschriebenen Touren und Angebote sind nicht verbindlich. Die Ausschreibungen können jederzeit und ohne Angabe von Gründen geändert werden.  


4. Versicherungen
hinaus verfügt über eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme, welche den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen entspricht.  

Es ist Sache der Teilnehmenden, für sich die folgenden (empfohlenen) Versicherungen abzuschliessen:

  • Kranken- und Unfallversicherung, welche auch die Such-, Rettungs- und Rückführungskosten übernimmt 
  • Privathaftpflichtversicherung, welche auch bergsportliche Aktivitäten umfasst
  • Vertragsrücktrittsversicherung, auch Annullationskosten Versicherung genannt


hinaus übernimmt keine Verantwortung bei fehlender oder ungenügender Versicherungsdeckung der Teilnehmenden. 

 

B. VERGÜTUNG DES AUFTRAGES

5. Vergütung bei Individualaufträgen
Wenn es sich nicht um ein Pauschalangebot handelt, setzt sich die Vergütung der Dienstleistungen von hinaus aus den folgenden Bestandteilen zusammen:

  • Honorar, abhängig von der Anzahl der Teilnehmenden, von Länge und Schwierigkeitsgrad der Tour; 
  • Ersatz der Auslagen für die Vorbereitung und Erfüllung des Auftrages.


Die Vereinbarung der Vergütung im Einzelfall erfolgt bei Vertragsabschluss.

hinaus ist berechtigt, von den Teilnehmenden eine vorgängige Anzahlung zu verlangen. Im Fall, dass diese Anzahlung nicht rechtzeitig geleistet wird, kann hinaus vom Vertrag zurücktreten. Allfällige von hinaus bereits getätigte Auslagen sind zu erstatten.


6. Ersatz der Auslagen 

Wenn es sich nicht um ein Pauschalangebot handelt und soweit nichts Besonderes vereinbart wird, schulden die Teilnehmenden hinaus Auslagenersatz nach den folgenden Bestimmungen: 

  • Ersatz der effektiven Transportkosten für den Hinweg und den Rückweg sowie allfällige Transportkosten, die während der Vertragserfüllung entstehen (z.B. die Benützung von Transportmitteln wie Bergbahnen usw.). Zudem tragen die Teilnehmenden ihre eigenen Transportkosten.
  • Ist die Benutzung öffentlicher Transportmittel unmöglich oder unzumutbar oder wird auf Wunsch der Teilnehmenden ein Taxi oder ein vergleichbares privates Transportmittel benutzt, gehen die dadurch verursachten Kosten ebenfalls zulasten der Teilnehmenden.
  • Die Teilnehmenden tragen auch die effektiven Kosten der Übernachtungen von Mitarbeitenden von hinaus (z.B. in Hütten und Hotels usw.) sowie die eigenen Übernachtungskosten.


Die Kosten der Verpflegung der Mitarbeitenden von hinaus und der Teilnehmenden in Hütten, Hotels, Restaurants usw., je zuzüglich Getränke und Marschtee, tragen die Teilnehmenden. 


7. Pauschalangebote
Der Pauschalpreis ergibt sich aus dem Programm. Solche Pauschalpreise verstehen sich pro Person in CHF inkl. MWST und beinhaltet die aufgeführten Leistungen.

Werden vom Programm abweichende Leistungen gewünscht, sind solche Leistungen separat zu vergüten. 

hinaus ist berechtigt, nach Vertragsabschluss Preiserhöhungen bis spätestens drei Wochen vor dem Termin vorzunehmen, sofern

  • die Beförderungskosten einschliesslich Treibstoffkosten oder die Übernachtungskosten nachträglich ansteigen; oder 
  • Abgaben wie Ein- und Ausschiffungsgebühren, Steuern, Eintritts- und Gipfelgebühren erhöht oder eingeführt werden; oder
  • sich die relevanten Wechselkurse ändern.


Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des Pauschalpreises, kann die Teilnahme an der Tour annulliert werden. In diesem Falle haben die Teilnehmenden hinaus die bereits getätigten Auslagen zu ersetzen (z.B. Annullationskosten für Unterkunftsreservationen usw.), schulden aber kein Honorar. 

hinaus ist berechtigt, von den Teilnehmenden eine vorgängige Anzahlung zu verlangen. Im Fall, dass diese Anzahlung nicht rechtzeitig geleistet wird, kann hinaus vom Vertrag zurücktreten. Allfällige von hinaus bereits getätigte Auslagen sind zu erstatten.


8. Absage der Tour 

Muss hinaus die Tour aus einem Grund innerhalb des persönlichen Risikobereichs absagen (z.B. Krankheit, Unfall, familiäre Ereignisse usw.), schulden die Teilnehmenden die bereits getätigten Auslagen (z.B. Annullationskosten für Unterkunftsreservationen usw.). Im übrigen sind beidseitig keine Entschädigungen geschuldet.

Muss hinaus aus einem Grund ausserhalb des persönlichen Risikobereichs absagen (z.B. Wetter, ungünstige Verhältnisse am Berg, gestörte Verkehrsverbindungen usw.), schulden die Teilnehmenden die bereits getätigten Auslagen (z.B. Annullationskosten für Unterkunftsreservationen usw.). hinaus ist in diesen Fällen berechtigt, den Teilnehmenden eine Ersatztour anzubieten, die für beide Parteien zumutbar ist (z.B. Tour an einem anderen Ort). hinaus ist aber nicht verpflichtet eine Ersatztour anzubieten.

Muss hinaus ein Pauschalangebot absagen, weil sich zu wenige Teilnehmende angemeldet haben, so kann hinaus auch kurzfristig vom Vertrag zurücktreten. Sofern kein zumutbares, gleichwertiges Ersatzprogramm angeboten werden kann, haben die Teilnehmenden Anspruch auf Rückvergütung der bereits erfolgten Zahlungen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

Sagen die Teilnehmenden aus irgendwelchen Gründen ab, schulden sie hinaus folgende Vergütungen: 

  • Absage 60 bis 31 Tage vor Tourenbeginn: 20 % des vereinbarten Honorars plus bereits getätigte Auslagen
  • Absage 30 bis 15 Tage vor Tourenbeginn: 50 % des vereinbarten Honorars plus bereits getätigte Auslagen
  • Absage 14 Tage oder später vor Tourenbeginn: 100% des vereinbarten Honorars plus bereits getätigte Auslagen
  • Massgebend zur Berechnung des Annullierungszeitpunktes ist das Eintreffen der mündlichen oder schriftlichen Annullierungsmitteilung


hinaus belegt in solchen Fällen den Teilnehmenden die getätigten Auslagen stellt die geschuldete Vergütung in Rechnung. 

Können die Teilnehmenden Ersatzpersonen vermitteln, die an ihrer Stelle unter gleichen Bedingungen in den Vertrag eintreten, erhebt hinaus lediglich allfällige von den Leistungsträgern / Leistungsträgerinnen (z.B. Hotels) erhobene Umbuchungsgebühren.


9. Abbruch und Unterbruch der Tour
Die vereinbarte Vergütung ist auch geschuldet, wenn

  • hinaus eine angefangene Tour aus Sicherheitsgründen (schlechtes Wetter, ungünstige Verhältnisse, Überforderung der Teilnehmenden, Nichtbeachtung von Weisungen etc.) abbrechen muss;
  • wenn hinaus wegen eines entstehenden Risikos durch das Wetter oder auf Wunsch der Teilnehmenden einen Ruhetag anordnet;
  • wenn die Tour aufgrund des Gesundheitszustandes der Teilnehmenden abgebrochen oder unterbrochen werden muss; 
  • wenn die Teilnehmenden auf eigenen Wunsch die Tour abbrechen.


Allfällige, aus dem Abbruch oder Unterbruch resultierende Mehrkosten wie z.B. Rückreise- oder Bergungs- und Evakuierungskosten gehen zu Lasten der Teilnehmenden. Gleiches gilt für Leistungen, welche aufgrund des Abbruchs oder Unterbruchs nicht bezogen werden (z.B. Ausflüge, Besichtigungen).

 

C. DURCHFÜHRUNG DER TOUREN 

10. Informations-, Auskunfts- und Mitwirkungspflicht der Teilnehmenden

Der Gast ist verpflichtet, dem Dienstleister Auskunft zu geben über alle Aspekte, welche für die sichere und erfolgreiche Durchführung der geplanten Aktivität relevant sind. Dies betrifft insbesondere die alpintechnischen Fähigkeiten, die Kondition sowie allfällige gesundheitliche Probleme.

Liegt seitens des Dienstleisters eine detaillierte Umschreibung der Anforderungen vor, so sind die Gäste verpflichtet, sorgfältig zu überprüfen, ob sie diese Anforderungen erfüllen. Weiter sind sie verpflichtet, den Dienstleister so früh wie möglich von sich aus überallfällige problematische Aspekte zu informieren. 

Weiter ist der Gast verpflichtet, seinen alpintechnischen und konditionellen Möglichkeiten entsprechend mitzuwirken.


11. Weisungsrecht der Auftragnehmerin
Die Teilnehmenden sind verpflichtet, auf Touren die Weisungen von hinaus strikte zu befolgen. Im Widerhandlungsfall ist hinaus zum sofortigen Abbruch der Tour berechtigt. 


12. Programmänderungen
Die Touren finden in der Regel bei jeder Witterung statt – ausser aus Sicherheitsgründe kann die Tour nicht durchgeführt werden. hinaus behält sich vor, umfassende Änderungen des Programms, des Reisegebietes sowie weiterer Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportmittel) vorzunehmen. Dabei bemüht sich hinaus, möglichst gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Eventuelle Mehr- oder Minderkosten werden den Teilnehmenden verrechnet, respektive zurückerstattet. Beträgt der Preisunterschied mehr als 10% des gesamten Reisepreises, kann die Teilnahme an der Tour annulliert werden. In diesem Falle schulden die Teilnehmenden die bereits getätigten Auslagen (z. B. Annullationskosten für Unterkunftsreservationen usw.) jedoch kein Honorar.

Es ist hinaus im Weiteren vorbehalten, das Programm auch unterwegs den Verhältnissen anzupassen oder abzuändern.


13. Ausrüstung 
Die Kosten von hinaus für die eigene Ausrüstung sind durch die vereinbarte Vergütung abgegolten.

Die Teilnehmenden sind dafür verantwortlich, dass sie über die für die Vertragserfüllung erforderliche eigene Ausrüstung verfügen. Ist besonderes Material erforderlich, gibt dies hinaus den Teilnehmenden rechtzeitig bekannt. Nach Absprache stellt hinaus Material gemäss besonderer Abrede und gegen die Bezahlung einer zu vereinbarenden Miete zur Verfügung. Wird kein Mietpreis vereinbart, so gelten die üblichen Marktpreise.


14. Haftung und Schadenersatz
hinaus bietet grösstmögliche Sicherheit; trotzdem kann ein Restrisiko nie vollständig ausgeschlossen werden. Mit dem Vertragsabschluss wird dieser Sachverhalt ausdrücklich anerkannt und es wird auf jegliche Ansprüche auf Schadenersatz oder anderweitige Haftung verzichtet.

Für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen wie Foto- und Videoausrüstungen, Handys, Kreditkarten, Bargeld usw. sind die Teilnehmenden selbst verantwortlich. hinaus haftet nicht für den allfälligen Verlust, Diebstahl, Missbrauch, Beschädigung usw. dieser Gegenstände während der Tour.

 

D. WEBSITE UND DATENSCHUTZ 

15. Website
hinaus schliesst jegliche Haftung aus, die sich aus dem Zugriff und der Nutzung der Internetseite www.hinaus.ch ergeben könnte. hinaus garantiert nicht die ständige Verfügbarkeit der Seite. hinaus bemüht, die Informationen auf der Webseite aktuell zu halten, übernimmt aber keine Haftung für deren Richtigkeit und Aktualität. Die Webseite von hinaus kann Links zu Webseiten von Dritten enthalten, für deren Inhalte jegliche Haftung ausgeschlossen wird.


16. Datenschutz
Die an hinaus übermittelten Angaben werden gespeichert und bearbeitet. hinaus wird, soweit zur Vertragserfüllung notwendig, die Angaben an Leistungsträger und Leistungsträgerinnen übermitteln. hinaus wie auch die Leistungsträger und Leistungsträgerinnen können aufgrund behördlicher Anordnungen verpflichtet sein, Daten an Behörden zu übermitteln.

hinaus informiert per Mail über neue Aktivitäten, Programme etc. Dieser Dienst kann jederzeit abbestellt werden. Ein entsprechender Hinweis findet sich in jedem Versand.


17. Bilder
Die auf der Website verwendete Fotografien, Texte usw. sind gesetzlich geschützt und stehen im alleinigen Eigentum von hinaus oder anderer namentlich genannter Rechteinhaberinnen oder Rechteinhaber. Sie dürfen weder auf irgendeine Art und Weise reproduziert, gespeichert, überarbeitet, verknüpft oder sonst wie genutzt werden.

Bilder von Personen, die hinaus auf Touren macht, werden nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der abgebildeten Personen veröffentlicht.